Q&A • Immobilien

Wie funktioniert die Maklerprovision in Deutschland nach der Reform 2020?

Die Reform 2020 schreibt die hälftige Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer vor. Die marktübliche Provision beträgt 7,14 % gesamt (je 3,57 % inkl. MwSt.), mit regionalen Unterschieden.

Kurze Antwort

  1. Seit dem 23. Dezember 2020 schreibt § 656c BGB vor: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der Provision. Der Käufer kann nicht mehr als der Verkäufer belastet werden.
  2. Die marktübliche Gesamtprovision beträgt 7,14 % (je 3,57 % inkl. MwSt.). Hamburg: je 3,13 % (6,25 % gesamt). Nach unten ist sie frei vereinbar, nach oben ist der Käufer durch § 656c BGB geschützt.
  3. Ein wirksamer Maklervertrag erfordert eine eindeutige Provisionsvereinbarung in Textform vor der Vermittlungsleistung — mündlich gilt bei Wohnimmobilien nicht (§ 656a BGB).

Rechtliche Grundlage: § 656c BGB

Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung wurde 2020 reformiert. § 656c BGB schreibt vor: Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, kann dieser vom Käufer höchstens die Hälfte der Provision verlangen, die der Verkäufer zahlt. Beauftragt der Makler beide Seiten, muss die Provision hälftig geteilt werden.

Marktübliche Provisionssätze nach Bundesland

Trotz der Halbteilung gibt es regionale Unterschiede. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen: je 3,57 % (7,14 % gesamt). Berlin: je 3,57 % (7,14 % gesamt). Hamburg: je 3,13 % (6,25 % gesamt). Die marktübliche Provision ist nach unten frei vereinbar, nach oben ist der Käufer durch § 656c BGB geschützt.

Häufige Fehler von Maklern bei der Provisionsabrechnung

Ein verbreiteter Fehler: Makler stellen die Provision ohne klare Vereinbarung in Rechnung. Ein wirksamer Maklervertrag erfordert eine eindeutige Provisionsvereinbarung vor der Vermittlungsleistung — mündlich gilt bei Wohnimmobilien nicht (§ 656a BGB: Textform erforderlich). Ein weiterer Fehler: Die Provision wird ohne Mehrwertsteuerausweis in Rechnung gestellt.

Wie hilft 4property.net dabei?

4property.net verwaltet Maklerverträge digital und stellt sicher, dass Provisionsvereinbarungen in Textform vorliegen und korrekt dokumentiert sind. Im CRM ist die vereinbarte Provision pro Objekt und Partei hinterlegt — das System erstellt automatisch eine korrekte Provisionsrechnung mit Mehrwertsteuerausweis nach erfolgreichem Abschluss.